030 986009-212
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
(§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III)
Voraussetzungen:
- einreichungsfähiges Gründungskonzept in Vorbereitung einer Selbständigkeit bzw. Unternehmensgründung/-übernahme
- Erfordernis der Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für die Beantragung einer Förderung bei dem jeweiligen Leistungsträger
Inhalte:
- Prüfung und Bewertung der Nachweise zur Qualifikation des Gründers
- Prüfung und Bewertung des Gründungsvorhabens hinsichtlich:
- Produktbeschreibung
- Marktanalyse (Branchenstruktur, Konkurrenzanalyse, Zielgruppenbestimmung)
- Finanzplanung (Investitionsplanung, Kostenstruktur, Kalkulation, Produktpreis, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Vollkosten- und Deckungsbeitragsrechnung)
- Unternehmensorganisation/Betrieblicher Leistungsprozess (Beschaffung, Fertigung, Vertrieb)
- Personalstruktur (Personalbedarf, Personaleinsatzplanung, Personalauswahl und -verwaltung)
- Marketing (Produktgestaltung, Innovation, Werbung, Verkaufsförderung, Vertrieb, Zahlungsverkehr)
- Strategische Entwicklungsplanung (qualitative und quantitative Entwicklungsziele, Produktentwicklung, Markterschließung, Optimierung des betrieblichen Leistungsprozesses und der Personalentwicklung)
- Prüfung von Zertifikaten zur fachlichen Eignung, der Produktqualität u. ä.
- Prüfung von Verträgen/Vereinbarungen
- Prüfung von Anmeldungen und Registrierungen der Existenzgründung
Im Bedarfsfall Erarbeitung und Initiierung beruflicher Alternativen und/oder Empfehlung für M4 ~ Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Teilzeit 2 Wochen
individuell vereinbar
auf Anfrage Förderung grundsätzlich möglich über SGB II und SGB III (AVGS-Gutschein)
Berlin Reinickendorf
Frank Lohmann
Menschen eine bessere Bildung zu verschaffen, zu ihrer sozialen Eingliederung beizutragen und sie in Arbeit zu bringen, dass sind nicht nur Eckpfeiler unserer Unternehmensphilosophie sondern auch die Themenschwerpunkte des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland für die Förderperiode 2021-2027 und sicher auch in den kommenden sieben Jahren. In diesem Sinne führen wir neben privatfinanzierten Bildungsmaßnahmen auch viele Projekte durch, die vom ESF oder von dem Land Berlin bzw. von den Agenturen für Arbeit gefördert werden.